Am 26. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.07.2023 B3) die Bekanntmachung vom 28.06.2023 zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht. Ziel der Förderrichtlinie ist es, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen zu stärken. Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen.
Termin: 15. Oktober 2024
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