What the KI: Wer darf, wer haftet, wer profitiert?

Generative Künstliche Intelligenz (GenAI) eröffnet Unternehmen enorme Chancen, von effizienter Content-Erstellung bis hin zu neuen Geschäftsmodellen. Gleichzeitig stellt sie das europäische Urheberrecht vor grundlegende Herausforderungen. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Rechtsausschusses (JURI) des Europäischen Parlaments analysiert diese Spannungen und zeigt auf, wo rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist diese Debatte besonders relevant: Sie nutzen GenAI zunehmend produktiv, sind aber zugleich auf Rechtssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und verlässliche Inhalte angewiesen. Der Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse der Studie zusammen und ordnet sie praxisnah ein.

Das Kernproblem: Ein rechtliches „Mismatch“

Die Studie identifiziert ein grundlegendes Missverhältnis zwischen den bestehenden Regeln des EU-Urheberrechts und der Funktionsweise generativer KI. Die geltenden Rechtsinstrumente – insbesondere die Ausnahmen für Text- und Daten-Mining (TDM) – seien für klassische Analyseverfahren entwickelt worden, nicht jedoch für Systeme, die kreative und expressive Inhalte synthetisch neu erzeugen.1

Weniger die Technologie selbst stelle dabei das Problem dar, sondern die Tendenz, durch eine rein funktionale Betrachtungsweise zentrale urheberrechtliche Grundbegriffe wie Urheberschaft, Originalität und Schöpfungshöhe ihrer normativen Tragfähigkeit zu berauben. Für KMU würde das bedeuten, dass Unsicherheit darüber bestünde, welche Inhalte rechtlich zulässig nutzbar seien und welche Risiken sie bergen könnten.

KI-Training ist kein klassisches Text- und Daten-Mining

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die klare Unterscheidung zwischen herkömmlichem Text- und Daten-Mining (TDM) und dem Training generativer KI:

  • Analyse vs. Synthese
    Klassisches TDM extrahiert Fakten, Korrelationen und Muster, um neues Wissen zu gewinnen. Generative KI hingegen verarbeitet expressive Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik, um diese statistisch zu rekonfigurieren und neue Inhalte zu erzeugen.2
  • Grenzen des Opt-out-Mechanismus
    Nach Art. 4 der CDSM-Richtlinie ist TDM grundsätzlich erlaubt, sofern Rechteinhaber:innen keinen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklären. Die Studie bewertet dieses Modell für GenAI-Training als praktisch kaum umsetzbar: Es fehlen einheitliche Standards, und insbesondere unabhängige Urheber:innen können die massenhafte Nutzung ihrer Werke nicht effektiv überwachen.3
  • Empfehlung: Opt-in statt Opt-out
    Um die Kontrolle der Rechteinhaber:innen zu stärken, spricht sich die Studie für ein System der vorherigen Zustimmung (Opt-in) beim Training generativer KI aus. Für KMU führe dies langfristig zu klareren Lizenzmodellen und besser kalkulierbaren Kosten.4

Menschliche Kreativität bleibt der rechtliche Anker

Die Studie hält konsequent an einem menschzentrierten Urheberrechtsansatz fest und betont, dass menschliche Kreativität auch im Kontext KI-generierter Ergebnisse der maßgebliche rechtliche Anker bleibe. Nach dem Verständnis des EU-Urheberrechts seien ausschließlich solche Werke geschützt, die auf einer eigenen geistigen Schöpfung eines Menschen beruhen.5 Rein maschinell erzeugte Inhalte erfüllen diese Voraussetzung nicht und seien daher nicht urheberrechtlich geschützt, sondern der Gemeinfreiheit zuzuordnen.6 Ein urheberrechtlicher Schutz komme nur dann in Betracht, wenn ein Mensch substanzielle kreative Entscheidungen trifft, etwa durch gezielte Prompt-Iteration, bewusste Auswahl, nachträgliche Bearbeitung oder eine redaktionelle Steuerung des Ergebnisses.7 Zugleich weist die Studie auf das Risiko hin, dass eine massenhafte Produktion ungeschützter KI-Inhalte zu einer Marktsättigung führen kann, die menschliche Kreative wirtschaftlich verdrängt und langfristig auch für KMU die Qualität sowie die Differenzierung von Inhalten erschweren würde.8

Lösungsansätze: Vergütung und Transparenz als Schlüssel

Um einen fairen Ausgleich zwischen KI-Entwickler:innen, Anwender:innen und Urheber:innen zu schaffen, schlägt die Studie mehrere Instrumente vor. Dazu gehört ein gesetzliches Vergütungsmodell, bei dem ein System angemessener Vergütung über Verwertungsgesellschaften verwaltet wird, um sicherzustellen, dass Urheber:innen an der Wertschöpfung durch KI beteiligt werden.9 Für KMU könnten dadurch standardisierte und rechtssichere Lizenzierungswege entstehen.

Darüber hinaus werden erweiterte Transparenzpflichten empfohlen. Die im EU AI Act vorgesehenen Zusammenfassungen von Trainingsdaten stellten zwar einen ersten Schritt dar, blieben jedoch ohne zusätzliche Audit-Rechte und technische Möglichkeiten zur Rückverfolgbarkeit unzureichend, um Rechte wirksam durchzusetzen oder Risiken fundiert bewerten zu können.10

Drei Säulen für die Regulierung

Politische Maßnahmen sollten laut Studie drei Kriterien11 erfüllen:

  • epistemische Verantwortlichkeit (Transparenz),
  • normative Verantwortlichkeit (faire Rechte- und Vergütungsverteilung) und
  • systemische Verantwortlichkeit (wirksame Aufsicht).

Strategische Empfehlungen und Bedeutung für KMU

Für die zukünftige Ausgestaltung des Rechtsrahmens empfiehlt die Studie unter anderem:

  • die Einrichtung einer spezialisierten KI- und Urheberrechtseinheit im EU-KI-Amt,12
  • den Einsatz technischer Instrumente wie Wasserzeichen oder Fingerprinting zur Herkunftsnachverfolgung von Inhalten,13
  • eine stärkere Harmonisierung der Urheberpersönlichkeitsrechte auf EU-Ebene, um Reputationsschäden durch KI-generierte Inhalte zu vermeiden.14

Fazit: Rechtssicherheit als Standortfaktor

Die Studie kommt zu einem klaren Schluss: Ohne zeitnahe Reformen drohten kulturelle Vereinheitlichung, Marktverzerrungen und eine Schwächung der europäischen Kreativwirtschaft. Für KMU gehe es dabei nicht nur um Compliance, sondern um Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und vertrauenswürdige KI-Anwendungen.

Ein ausgewogener, transparenter und vergütungsbasierter Rechtsrahmen wäre daher kein Innovationshemmnis, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass generative KI nachhaltig und verantwortungsvoll in der europäischen Wirtschaft eingesetzt werden könnte.

Weiterführende Informationen, Praxisangebote und Orientierung rund um die Themen Künstliche Intelligenz, Recht und Digitalisierung finden Sie im Kompetenzatlas des BZI. Dort sind Expert:innen, Publikationen und Unterstützungsangebote gebündelt abrufbar. Aktuelle Workshops, Weiterbildungsformate und Veranstaltungen finden Sie zudem im Veranstaltungskalender des BZI.15

  1. Nicola Lucchi, Serra Hunter: Generative AI and Copyright – Training, Creation, Regulation, 09-07-2025, S.8. ↩︎
  2. Ebd., S.37 ↩︎
  3. Ebd., S.8 ↩︎
  4. Ebd., S.11 ↩︎
  5. Ebd., S.93. ↩︎
  6. Ebd. ↩︎
  7. Ebd., S.95. ↩︎
  8. Ebd., S.9. ↩︎
  9. Ebd., S.50. ↩︎
  10. Ebd. ↩︎
  11. Ebd., S.10. ↩︎
  12. Ebd., S.115. ↩︎
  13. Ebd., S.143. ↩︎
  14. Ebd., S.148. ↩︎
  15. Das Titelbild wurde mit ChatGPT erstellt. ↩︎