Die Studie des Europäischen Parlaments zeigt, dass generative KI (GenAI) das bestehende EU-Urheberrecht herausfordert. Klassische Regeln zum Text- und Daten-Mining greifen für KI-Training nicht, weshalb für KMU Rechtsunsicherheit bei Nutzung und Lizenzierung von Inhalten entsteht.
Die Studie empfiehlt ein Opt-in-Modell für Trainingsdaten und einen menschenzentrierten Ansatz für KI-generierte Inhalte: Nur Werke mit substanzieller menschlicher Kreativität sind urheberrechtlich geschützt. Ohne klare Regeln drohen Marktverzerrungen und die Verdrängung menschlicher Kreativer.
Gesetzliche Vergütung, Transparenzpflichten und technische Rückverfolgbarkeit können für KMU langfristig Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
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