Die Investitionsförderung hat das Ziel, die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von produzierenden Kleinunternehmen in Vorarlberg zu stärken und fördert deshalb kleine Produktionsunternehmen bei der Anschaffung maschineller Anlagen ab 500.000€ (für Kleinstbetriebe ab 300.000€). Mindestens 60% der EFRE-Selektionskriterien müssen hierbei erfüllt werden.
Höhe der Förderkosten: 15% der förderbaren Investitionskosten
Die Richtlinie läuft bis 31.12.2028.
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