Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Die Förderung beträgt maximal 2.500 € (A) bzw. 5.000 € (B). Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis max. 80 % und beim Innovationsgutschein B max. 50 % der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss.
Termin: Laufende Antragstellung ohne Fristsetzung
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