Der Kanton Schaffhausen kann innovative Vorhaben ansässiger und sich im Kanton Schaffhausen neu ansiedelnder Unternehmen mit einzelbetrieblichen Fördermitteln (EBF) unterstützen. Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ausrichtung auf überregionale Märkte (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Ziel der Förderung ist die wirtschaftliche Stärkung des Kantons und die Verbesserung des Umfelds für Neugründungen.
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