B2MM Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement

Mit dem Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.

Was wird gefördert?

  • Sachkosten, Gemeinkosten und Betriebskosten für Bewerbungs- und Kommunikationsmaßnahmen
  • Studien- und Beratungsleistungen
  • Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge

Wer wird gefördert?

  • Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigen Landesbesitz
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Unternehmen und Organisationen (z. B. Verbände, Vereinigungen, etc.)
  • (Kleinst-,) kleine und mittlere Unternehmen
  • Großunternehmen sowie alle Unternehmen, Organisationen oder Institutionen

mit Standorten in Baden-Württemberg.

Die Anträge sind jährlich bis spätestens zum 30. November beim Ministerium für Verkehr einzureichen.

Laufzeit: bis 31. Dezember 2028