Die Fördermaßnahme verfolgt den Zweck, risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, zu fördern. Dies schließt erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU explizit mit ein. Die Unternehmen sollen bei der Durchführung solcher innovativer Vorhaben unterstützt werden, die ohne Förderung nur verzögert oder nicht durchgeführt werden könnten. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in allen relevanten Sektoren, unter anderem der Industrie, leisten. Damit über die spätere wirtschaftliche Verwertung der beteiligten Unternehmen ein bedeutsamer Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung erzielt werden kann, muss der geplante Transfer der Forschungsergebnisse in die Anwendung von Beginn an geplant und dargelegt werden. Die Bewerbung erfolgt über ein zweistufiges Antragsverfahren.
Termin: Zum 15. April und zum 15. Oktober eines Jahres
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