Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die durch die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von biobasierten Produkten und Verfahren beziehungsweise durch den Aufbau von Innovationsclustern einen relevanten Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten. Die anvisierten Produkte und Verfahren sollen auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 basieren und ein hohes Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung und die industrielle Anwendung besitzen. Außerdem soll mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden, ohne dass sich gleichzeitig eines der beiden anderen Kriterien deutlich verschlechtert5:– Fossilbasierte Produkte oder Verfahren werden ersetzt oder gänzlich neue biobasierte Lösungen geschaffen.– Die Ressourceneffizienz wird beispielsweise durch Reststoffverwertung, Kaskadennutzung oder Kreislauffähigkeit gesteigert.– Die Emission von Treibhausgasen wird im Vergleich zum Stand der Technik reduziert.
Baustein A – Entwicklung von Produkten und Verfahren
Baustein B – Anlagenplanung
Baustein C – Anlagenbau
Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie
Die Bewerbung erfolgt über ein zweistufiges Antragsverfahren.
Für die Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15. Januar 2025. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich.
Skizzeneinreichungen für den Baustein C: jährlich zum 15. Oktober (erstmalig 2025)
Skizzeneinreichungen für den Baustein A, B, D: erstmalig zum 15. Januar 2025, danach jeweils zum 15. April und 15. Oktober
Förderer: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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