Die Förderrichtlinie „HAW-ForschungsPraxis“ unterstützt HAW bei der Kooperation mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, die Forschung in Kooperation mit der Praxis sowie den Wissens- und Technologietransfer zwischen HAW und Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu vertiefen. Innovative Lösungen für wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Herausforderungen sollen entwickelt und umgesetzt werden. Die themenoffene Förderung konzentriert sich auf Forschungsprojekte, die sich durch ihre Anwendungsorientierung und ihr wirtschaftliches beziehungsweise gesellschaftliches Potenzial auszeichnen. Das Ziel besteht darin, die Forschungsergebnisse in konkrete Anwendungen zu überführen.
Darüber hinaus soll die Forschungsförderung zur Kooperation innerhalb der HAW beziehungsweise zwischen den HAW beitragen. Forschungsfragen sollen von mindestens zwei Professorinnen/Professoren (entweder innerhalb einer HAW oder im Verbund mehrerer HAW) kooperativ bearbeitet werden. Die Arbeiten der HAW sind mit den Arbeiten der Partner zu verzahnen. Es sind mindestens zwei Praxispartner erforderlich. Die aktive Einbindung der Partner ist im Arbeitsplan darzustellen. Es können auch weitere Forschungspartner wie Universitäten oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als assoziierte Partner in das Vorhaben eingebunden werden. Diese gelten aber nicht als Praxispartner im Sinne der Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt nur für die antragstellende(n) HAW.
Die Bewerbung erfolgt über ein zweistufiges Antragsverfahren.
Frist zur Skizzeneinreichung: 16. Dezember 2024 oder 28. November 2025
Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung