Mit dem Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
mit Standorten in Baden-Württemberg.
Die Anträge sind jährlich bis spätestens zum 30. November beim Ministerium für Verkehr einzureichen.
Laufzeit: bis 31. Dezember 2028
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