Forschungszulage

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt der Antragsteller:in eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens aus.

Termin: Laufende Antragstellung ohne Fristsetzung