Wirtschaftsstrukturförderung im Rahmen der EFRE-Förderung

Die Investitionsförderung hat das Ziel, die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von produzierenden Kleinunternehmen in Vorarlberg zu stärken und fördert deshalb kleine Produktionsunternehmen bei der Anschaffung maschineller Anlagen ab 500.000€ (für Kleinstbetriebe ab 300.000€). Mindestens 60% der EFRE-Selektionskriterien müssen hierbei erfüllt werden.

Höhe der Förderkosten: 15% der förderbaren Investitionskosten

Die Richtlinie läuft bis 31.12.2028.